Engagierte Eltern
Liebe Miteltern und Erziehungsberechtigte,
wir alle tragen Verantwortung für unsere Kinder, wir wollen stets, dass es ihnen gut geht. Diese Verantwortung endet nicht am Schuleingang.
Wir Eltern sind ein wichtiger Teil der Schule. Wir Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele aktiv und eigenverantwortlich mit:
- In Elternversammlungen der Klassen („Elternabende“),
- durch die Elternsprecherinnen und Elternsprechern der einzelnen Klassen,
- durch Beteiligung in Ausschüssen der Gesamtelternvertretung (GEV) und der Schulkonferenz (SK).
Die Elternsprecherinnen und Elternsprechern der einzelnen Klassen bilden zusammen die Gesamtelternvertretung (GEV).
Diese möchte ich Ihnen gerne näher vorstellen:
Die Gesamtelternvertretung (GEV)
Die GEV ist das gesetzliche Gremium, das die Interessen der Eltern an unserer Schule vertritt.
Die GEV wirkt an wichtigen Entscheidungen mit und fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Durch ihre Vertreter in anderen schulischen und weiteren Gremien und ihre aktive Rolle in der Schulgemeinschaft wirkt die GEV mit, die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule zu verwirklichen und die Qualität der schulischen Arbeit zu sichern.
I. Stellung der Gesamtelternvertretung
1. Vertretung der Elterninteressen
Die GEV vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule. Sie dient als Bindeglied zwischen den Eltern und der Schule und fördert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen beiden.
2. Mitwirkung in schulischen Gremien
Die GEV entsendet Vertreter:innen in die Schulkonferenz, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen, sowie den Bezirkselternausschuss auf Neuköllner Ebene. Diese Vertreter der Eltern sind dort beratende oder sogar stimmberechtigte Mitglieder, je nach Gremium.
3. Sonstiges
Die GEV kann ggf. Gesamtelternversammlungen einberufen, zur Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
II. Aufgaben der Gesamtelternvertretung
1. Beratung und Beschlussfassung
Die GEV berät über Angelegenheiten der Schule, die die Eltern betreffen, und beschließt Empfehlungen an die Schulleitung, die Gesamtkonferenz und die Schulkonferenz, ggf. auch die Schulaufsicht. Dazu gehören unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens und der Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
2. Vertretung in der Schulkonferenz
Die GEV entsendet stimmberechtigte Vertreter:innen in die Schulkonferenz (SK), das oberste Beschlussgremium der Schule, in gleicher Zahl wie die Lehrkräfte bzw. die Schüler. Diese Mitglieder vertreten die Interessen der Eltern in der Schulkonferenz und wirken an wichtigen Entscheidungen aktiv mit.
Die Schulkonferenz kann Ausschüsse zu wichtigen Themen (Mittagessen, Verkehrssicherheit, etc.) bilden. Interessierte Eltern können sich darüber an Entscheidungsprozessen auch direkter beteiligen.
3. Kooperation mit anderen Gremien
Die GEV arbeitet eng mit anderen schulischen Gremien zusammen, wie der Schulleitung und der Gesamtkonferenz, der Vertretung der Lehrkräfte. Dort bringt die GEV die Perspektive der Eltern ein.
4. Unterstützung der Elternarbeit
Die GEV unterstützt die Elternarbeit in der Schule durch die Organisation von Informationsveranstaltungen und anderen Aktivitäten, die den Austausch zwischen Eltern und Schule fördern.